Wenn Geschwindigkeit zur Straftat wird
Vertrauen Sie Ihrem Spezialisten im Verkehrsrecht
Kostenlose Ersteinschätzung
Deutschlandweite Vertretung – kein Anwaltsbesuch erforderlich!
Leistungen
Unsere Rechtsgebiete und Vorteile
Über uns
Kompetente Verteidigung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei:
- Strafverfahren wegen illegaler Rennen
- Entziehung oder Sicherstellung der Fahrerlaubnis
- Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung
- Nachträglicher Aussage oder Selbstanzeige
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Meine regelmäßigen Fortbildungen im Verkehrs- und Strafrecht sind durch die Bundesrechtsanwaltskammer zertifiziert. Durch jahrzehntelange Spezialisierung und Erfahrung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis – schnell, diskret und effektiv.
Verhalten im Ernstfall
Wichtig: Schweigen Sie – und rufen Sie uns sofort an.
Bei Vorladung, Ermittlungsverfahren oder drohendem Führerscheinentzug gilt: Keine Angaben ohne anwaltliche Begleitung. Ich prüfe die Akte, analysiere Beweise und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Bewertungen unserer Kanzlei
Häufig gestellte Fragen
Strafen reichen von Geldstrafen über Fahrverbot bis zu Freiheitsstrafen. Beteiligung, Gefährdung Dritter und Wiederholungstäterschaft erhöhen das Strafmaß erheblich.
Bei Ersttätern oder geringen Risiken ist es möglich, Fahrverbot oder Entzug zu vermeiden oder zu verkürzen – unter rechtzeitiger anwaltlicher Beratung.
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten.
Schweigen Sie zunächst zur Sache und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Ich beantrage Akteneinsicht und erläutere die beste Verteidigungsstrategie.
Ein Rennen gilt als illegal, sobald zwei oder mehrere Fahrzeuge absichtlich gegeneinander antreten und dabei die öffentliche Sicherheit gefährden. Dabei kommt es nicht auf die gefahrene Geschwindigkeit allein an – entscheidend ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder des Straßenverkehrs.
Dann kommen zusätzlich Straftaten wie Unfallflucht (§ 142 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung infrage. Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten können folgen. Ich verteidige Sie sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren.
Ja, wenn Sie das Rennen aktiv unterstützen oder damit Dritte gefährden. Schon das Filmen, Anfeuern oder Mitfahren bei riskanten Manövern kann strafbar sein. Ich prüfe Ihre individuelle Verantwortung und verteidige Sie entsprechend.
Dann kommen weitere Straftaten wie Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) hinzu. Die Strafen erhöhen sich deutlich, und der Führerschein wird in der Regel entzogen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier entscheidend.
Da es sich um eine Straftat handelt, erscheint die Verurteilung im Bundeszentralregister und damit im Führungszeugnis – in der Regel für 5 Jahre. Durch eine Verfahrenseinstellung kann ein Eintrag oft vermieden werden.
Kontakt
Rechtsanwalt Michael Giesen – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Michael Giesen ist seit über 20 Jahren im Straf- und Verkehrsrecht tätig. Er hat zahlreiche Mandanten erfolgreich in Verfahren wegen illegaler Rennen, Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und Führerscheinentzug verteidigt.
Mit Erfahrung, Ruhe und juristischer Präzision begleitet er Sie durch das Verfahren und setzt sich für die bestmögliche Lösung ein – sei es Einstellung, Strafmilderung oder die Wiedererteilung Ihres Führerscheins.
Tel.: 0211 / 650 40 24
Fax: 0211 / 650 40 25
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