Bei Trunkenheit am Steuer zählt jede Minute
Vertrauen Sie Ihrem Spezialisten im Verkehrsrecht
Kostenlose Ersteinschätzung
Deutschlandweite Vertretung – kein Anwaltsbesuch erforderlich!
Leistungen
Unsere Rechtsgebiete und Vorteile
Über uns
Kompetente Verteidigung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei
- Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer
- MPU-Vorbereitung und Wiedererteilung
- Disziplinarfolgen für Beamte und Soldaten
- Einspruch gegen Strafbefehl oder Fahrverbot
Meine regelmäßigen Fortbildungen im Verkehrs- und Strafrecht sind durch die Bundesrechtsanwaltskammer zertifiziert. Durch meine jahrzehntelange Spezialisierung und Erfahrung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Verhalten im Ernstfall
Wichtig: Schweigen Sie – und rufen Sie uns sofort an.
Bei polizeilicher Kontrolle, Blutprobe, Vorladung oder Führerscheinentzug gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Ich beantrage umgehend Akteneinsicht und erläutere Ihnen die beste Verteidigungsstrategie.
Bewertungen unserer Kanzlei
Häufig gestellte Fragen
Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn Sie keinen Unfall verursacht oder Ausfallerscheinungen gezeigt haben.
Die Folgen beim ersten Verstoß sind in der Regel:
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500 € Bußgeld
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2 Punkte in Flensburg
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1 Monat Fahrverbot
Bei wiederholten Verstößen steigt das Bußgeld deutlich (1.000 € bzw. 1.500 €) und das Fahrverbot verlängert sich.
Wenn zusätzlich Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder ein Unfall hinzukommen, kann der Tatbestand zur Straftatwerden – mit erheblich strengeren Konsequenzen.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel angeordnet:
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ab 1,6 Promille (auch bei Fahrradfahrern),
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bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten,
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oder wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.
In manchen Fällen kann die MPU auch bei niedrigeren Werten angeordnet werden – etwa, wenn Sie bereits früher durch Alkohol am Steuer aufgefallen sind oder sich Weigerungshaltungen zeigen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, unnötige Maßnahmen zu vermeiden oder vorzubereiten.
Das hängt vom Promillewert, den Umständen der Kontrolle und Ihrer Vorgeschichte ab.
Bei 0,5 bis 1,09 Promille droht meist nur ein zeitlich begrenztes Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille wird der Führerschein entzogen, und Sie müssen ihn neu beantragen – oft erst nach einer Sperrfrist von mehreren Monaten.
In bestimmten Fällen (z. B. fehlerhafte Messung, unklare Beweislage) kann es jedoch gelingen, den Führerschein zu behalten oder das Verfahren einstellen zu lassen.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens und der notwendigen Verteidigung ab.
Ich informiere Sie vorab transparent über alle entstehenden Gebühren.
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel:
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die Anwaltskosten,
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die Kosten für Gutachten,
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sowie die Gerichtskosten (sofern kein Vorsatz nachgewiesen wird).
Ich übernehme auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Nicht jede Alkoholfahrt erscheint im Führungszeugnis.
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Ordnungswidrigkeiten (unter 1,1 Promille) werden dort nicht eingetragen.
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Straftaten (ab 1,1 Promille) erscheinen im Bundeszentralregister und damit auch im Führungszeugnis – meist für 5 Jahre.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht, sofern keine neuen Straftaten hinzukommen.
Kontakt
Rechtsanwalt Michael Giesen – Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Michael Giesen ist seit über 20 Jahren im Straf- und Verkehrsrecht tätig. In dieser Zeit hat er zahlreiche Mandanten erfolgreich in Verfahren wegen Alkohol am Steuer und anderen Verkehrsdelikten vertreten.
Durch seine langjährige Erfahrung kennt er die rechtlichen Fallstricke ebenso wie die praktischen Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Er weiß, worauf es ankommt, um Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen oder eine MPU zu vermeiden – und wann sich ein Vorgehen gegen die Messung oder den Tatvorwurf lohnt.
Ob Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder drohender Führerscheinentzug –
Michael Giesen steht Ihnen mit fachlicher Kompetenz, klarer Beratung und konsequenter Verteidigung zur Seite.
Tel.: 0211 / 650 40 24
Fax: 0211 / 650 40 25
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